Wartburg/Freiland Noch zu Amtszeiten von Kanzler Tacitus meldete sein Herausforderer Trent die Republik Freiland bei der Vexpo an. Dies in aller Heimlichkeit und ohne davon die Öffentlichkeit Freilands, geschweige denn den amtierenden Kanzler, zu informieren.

Nachdem dies dem dann nicht mehr im Amt befindlichen Kanzler Tacitus zur Kenntnis gelangte reichte dieser Klage ein. Dabei berief er sich auf das Strafgesetzbuch, wonach sich strafbar macht wer „unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf“.

Diese Klage wurde nun heute vom Obersten Richter Goldmann zurückgewiesen. Begründung die Klage sei „…wegen mangelnder praktischer Relevanz und Geringfügigkeit abgelehnt“.

Dies wollte der Kläger Tacitus nicht hinnehmen und verklagte nunmehr den Richter Goldmann wegen Rechtsbeugung. „Grund ist das er einen glasklaren Rechtsbruch nicht zur Klage annimmt…“
Einmal mehr erweist sich damit das freiländische Recht als bemerkenswert flexibel und vielschichtig.

Staatspräsident Goldmann hat bereits die Wahl für einen Ersatzrichter eingeleitet.

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