Diverse Gruppe von Reisenden mit Koffern geht durch ein helles, modernes Flughafenterminal.Gastarbeitende verschiedener Herkunft treffen am Flughafen ein.

Die Sowjetföderation Andro öffnet ihre Tore: Sofortige Arbeitsgenehmigung, dauerhaftes Bleiberecht nach einem Jahr, Familiennachzug nach zwei Jahren – eine Einladung zum Neubeginn.

Koskow, 18. September 2025 – International


Die Sowjetföderation Andro startet eine umfassende Initiative zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte und Arbeitskräfte. Mit klar geregelten Rechten, schnellen Arbeitsgenehmigungen und einem verbindlichen Programm zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse wirbt das Land um Menschen, die mit ihrer Arbeit an sozialökonomischen Projekten mitbauen wollen und die zugleich sichere Perspektiven für sich und ihre Familien suchen.


Andro steht vor einer Phase intensiven wirtschaftlichen Ausbaus: Infrastrukturprojekte, die Umstellung auf nachhaltige Produktion und die Verbreiterung öffentlicher Dienste erfordern qualifizierte Fachkräfte in Industrie, Bildungswesen, Gesundheitssektor und Handwerk. Die Regierung hat dazu ein neues Integrationsdekret verabschiedet, das gezielt Anreize setzt und Rechtssicherheit bietet.

„Wir brauchen Menschen, die mit uns bauen, nicht nur kurzfristig, sondern langfristig. Deshalb schaffen wir klare Regeln für Arbeit, Familie und Zukunft“, sagt Ministerin Ljudotschka Uchitela (Ministerium für Kultus, Weltraum und Soziales). „Sofortige Arbeitsgenehmigung bei Ankunft, ein Bleiberecht nach einem Jahr und das Recht auf Familiennachzug nach zwei Jahren geben Planungssicherheit und wir investieren stark in Anerkennung und Weiterbildung.“

Ein zentrales Element des Programms ist die neu eingerichtete Zentralstelle für Anerkennung und Qualifikationsbewertung (ZAK) an der Koskower Universität. Sie prüft ausländische Berufs- und Hochschulabschlüsse, koordiniert Brückenkurse und stellt innerhalb definierter Fristen Einschätzungen zur Gleichwertigkeit aus. „Unsere Aufgabe ist es, Talente schnell in den Arbeitsmarkt zu bringen, mit fairen, transparenten Verfahren“, erklärt Prof. Dr. Mira Kovac, Leiterin der ZAK.

Für viele Bewerberinnen und Bewerber sind die materiellen und rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend. Das Dekret garantiert:

  • Sofortige Arbeitsgenehmigung mit Anmeldung – keine Wartezeit.
  • Bleiberecht (dauerhafte Niederlassung) nach 1 Jahr rechtmäßigen Aufenthalts bei Erfüllung grundlegender Voraussetzungen.
  • Familiennachzug nach 2 Jahren.
  • Staatsbürgerschaft auf Antrag nach 5 Jahren.
  • Pflicht zur Eintragung in ein zentrales Arbeitsregister (transparente Anerkennung von Qualifikationen; erleichterte Vermittlung).
  • Zugänge zu Sprache, Bildung und Gesundheitsversorgung ab Ankunft.
  • Schutzrechte: volle Arbeitnehmerrechte, Zugang zu Sozialversicherung und arbeitsrechtlichem Schutz.

Erfahrungsbericht:
Li Wei (34), Elektrotechniker aus Ostchino: „Ich kam vor neun Tagen. Die Anmeldung war klar, die Arbeitsgenehmigung erhielt ich sofort. Jetzt arbeite ich in einem Projekt zur Modernisierung öffentlicher Stromnetze. Meine Frau kann in zwei Jahren nachkommen, das gibt uns Ruhe.“

Perspektive Arbeitgeberseite:
Unternehmen begrüßen die Planbarkeit. „Stabile Aufenthaltsrechte und Klarheit bei der Anerkennung erleichtern uns die langfristige Personalplanung“, sagt die Geschäftsführerin eines mittelständischen Produktionsbetriebs in Koskow.

Weiterbildung und soziale Einbindung:
Die Regierung betont, dass Integration nicht nur formale Zugänge bedeutet, sondern aktive Förderung: staatlich geförderte Sprachkurse mit Kinderbetreuung, Brückenprogramme zur beruflichen Anpassung und kommunale Integrationszentren. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung und ein jährliches Monitoring sind vorgesehen, um Erfolge messbar zu machen.

Wie bewerben?
Interessierte Fachkräfte und Handwerkerinnen werden gebeten, sich zunächst über offizielle Kanäle zu informieren. Die Zentralstelle ZAK bietet ein digitales Portal zur Einreichung von Unterlagen an; Arbeitgeber können registrierte Bewerberinnen über das Arbeitsregister kontaktieren.

Abschließende Einordnung:
Koskows Politik kombiniert kurzfristigen Personalbedarf mit langfristiger sozialer Integration: Rechte, Pflichten und institutionelle Infrastruktur sollen Vertrauen schaffen, bei Beschäftigten, Familien und Arbeitgebern. Ob das Modell in der Praxis dauerhaft Spannungen verhindert und echte Aufstiegswege für die zweite Generation schafft, wird davon abhängen, wie zügig Anerkennungsverfahren, Wohnungsangebote und Bildungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Kontakt:
Zentralstelle für Anerkennung und Qualifikationsbewertung (ZAK), Koskower Universität – Informationsportal (Muster): portal.zak.koskow.and
 Ministerium für Kultus, Weltraum und Soziales, Abteilung Migration & Integration – Informationshotline: 06990009000

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Von tvAndro

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