Karakent – In einer unerwarteten, jedoch sorgfältig orchestrierten Gesetzesänderung hat die Freie Irkanische Republik ihr religiöses Registrierungsrecht reformiert – und damit erstmals explizit eine Reihe kleinerer Glaubensrichtungen legalisiert, darunter Quäker, Baptisten, Lutheraner, Aleviten, jüdische Gemeinden und buddhistische Schulen.
Was vordergründig wie eine technische Erweiterung des bestehenden Religionserfassungsgesetzes (RelErfG) erscheint, markiert in Wirklichkeit einen tiefgreifenden Wandel im Umgang des Staates mit religiösen Minderheiten.
Beseitigung einer rechtlichen Grauzone
Bislang galt in Irkanien: Religion ist erlaubt – aber nur, wenn sie registriert ist. Und: Unregistrierte Religionen gelten laut Gesetz automatisch als terroristische Organisationen, sofern sie keinen Versuch unternehmen, sich eintragen zu lassen.
Genau hier setzte die neue Regelung an. In der nun gültigen erweiterten Fassung des Anhangs II werden erstmals konkrete religiöse Richtungen namentlich und ohne Einzelfallantrag als legal definiert.
Das bedeutet: Wer etwa als Baptist, Alevit, Quäker oder Angehöriger der Zwölfer-Schia in Irkanien lebt, muss sich künftig nicht mehr registrieren lassen, um nicht als Straftäter zu gelten. Die Zugehörigkeit zu diesen Strömungen wird pauschal nicht mehr als verdächtig, sondern als zulässig und systemkonform anerkannt – sofern keine politische Einflussnahme erfolgt.
Zweischneidige Botschaft
Die Regierung unter Marschallin Alrun Amalbalde spricht in ihrer Erklärung von einem „Akt struktureller Klarheit zur Förderung internationaler Verständigung“. Die Kommandoabteilung Kultur (KAK) betont dabei, dass das Vertrauen des Staates nur Gruppen gewährt werde, die sich offen, friedlich und unpolitisch verhalten.
Internationale Beobachter sehen darin auch ein Signal an Staaten wie Astor oder die Konföderierten Staaten von Jadaria, deren religiöse Landschaft vielfältig ist und deren Kritik an Irkaniens Registrierungspraxis in der Vergangenheit deutlich ausfiel.
Ein Berater aus dem Umfeld des Außenministeriums in Karakent kommentierte die Entwicklung gegenüber dem BS nüchtern:
„Was bisher geduldet war, ist jetzt legal. Für Irkanien ist das keine Einladung zum Dialog – es ist die Kontrolle des Dialograhmens. Aber es ist ein Schritt. Ein bemerkenswerter sogar.“
Ein Diplomat, der ungenannt bleiben möchte, erklärte gegenüber unserem Dienst:
„Man darf diesen Schritt nicht unterschätzen. In der Sprache Irkaniens zählt nicht nur das, was gesagt wird – sondern, dass es überhaupt gesagt wird. Wenn dort offiziell das Wort ‘Baptisten’ fällt, dann wurde vorher sehr genau geprüft, ob sie das meinen.“
Schritt zur kontrollierten Öffnung
Trotz aller neuen Formulierungen bleibt das zentrale Prinzip bestehen: Der Staat bestimmt, was Glaube ist – und was nicht. Doch wer innerhalb des gesetzten Rahmens bleibt, kann künftig in größerer Sicherheit leben, ohne Einzelfallprüfung oder rechtliches Damoklesschwert.
Fazit:
Irkanien definiert Religionsfreiheit neu – nicht als individuelle Ausübung, sondern als staatlich bestätigte Form kultureller Existenz. Das mag aus sergischer Sicht fremd wirken – doch in einem System, das sich nie als offen verstand, ist diese Klarstellung mehr als Symbolpolitik. Es ist ein Manöver mit Substanz.