Seine Majestät geruhten heute folgendes als Programm zur Restitution der königlichen Herrschaft kund zu tun und wissen zu fügen

Große Hochwichtige Königliche Verlautbarung an das Volk der fünf hochehrwürdigen Kronen und jenes des gesamten gesegneten Erdenkreises

Wir, Wilhelm der Siebente, von nun an für alle Zeiten – so gelobe ich bei Gott dem Pantokrator, der mein Erlöser sein wird und bei uns ist alle Zeit bis an der Welt Ende – vormalig von Gottes Gnaden König von Stauffen, Fürst von Kypern, Herzog von Südbereau, Graf von Naukrátis und Herr zu Cöllen, Burggraf von Hohensaß, Oberster Lehnsherr aller Stauffischen Lande, cis-, wie transregiomontan et cetera et cetera, verkündigen hiermit an diesem gesegneten Carfreytage, der uns erinnert an Leid und Tod unseres ewigen Herrn Iesus Christus, daß die folgenden Ratschlüsse actuto actione in factu umzuseten seien. Sie sind mir gegeben worden als Privatoffenbarung vom großen Herr, unserem Gott selbst und nicht anzuzweifeln, weder menschlicherseits, noch von Seiten dämonischer Mächte. Wir verkünden hiermit also und beschließen für unseren Herrschaftsbereich:

1.Daß hiermit die sogenannte „Verfassungsurkunde für Staat und Reich der Stauffischen Monarchie vom 14. März 2006 Anno Domini“ zur Gänze aufzuheben ist. Ersetzet seie sie durch unser Wort und eine neue Constitution, die wir den uns anvertrauten guten Völkern geben zu gedenken werden.

2. Daß der Adel hiermit abzuschaffen sei. Ferner, daß unrechtmäßig erworbene Besitzthümer des vormaligen Adels anstandslos zurückzugeben seien den vormaligen Besitzern. Darüber hinaus, daß Entschädigung für derlei nicht zu zahlen sei und die gesamte Nobilität fürderhin als Untertan und Bürger zu firmieren habe, denn keiner soll ungleich sein vor Gottes Kindern. Ausländer, die Adelstitel führen mögen vor die Wahl gestellet sein, die Bürgerwürde anzunehmen oder binnen zweier Monate auszureisen.

3. Daß in den nächten Tagen eine allverbindliche Declaration der Bürger- und Menschenrechte zu erklären sei.

4. Daß die Feudalherrschaft hiermit aufgelöst sei. Besitzthümer ehemaliger Fürstengeschlechter gehen in Staatsbesitz über, alle Titel und Ländereien sind unverzüglich einzuziehen. Die Oberste Gerichtsbarkeit werde forthin von unserer Person durch Gottes Erwählung ausgeübt auch in jenen Gebieten, die bis dato unserer Iurisdiction entzogen waren. Das Land ist ferner in Departements zu gliedern, deren Gouverneure ernannt werden durch unsere erleuchtete Person.

5. Daß aus dem stauffischen Staatskörper (welche die erste Krone fortan bilde) vier Kronen zu bilden seien: Abgetrennet vom bisherigen Königreiche Stauffen sollen sein:
1. Stauffisch-Südbereau, dessen Dasein als Provinz zu ersetzen sei durch die Errichtung eines hohenstauffenbergischen Königtumes in St. Julie de Sacré-Coeur.
2. Die ehrwürdige Insel Cöllen, die vom Herzogtume zum Königtume gewandelt werde, und deren Hauptstadt von nun an nicht mehr Juneau sei, sondern die Feste Hachenburg und deren Königswürde ausgeübet werde ebenfalls von uns. Beschenken werden wir dieses Königreich aus stauffischem Besitz ferner mit einem Streifen Landes zwischen Cronstadt und Östlich-Marckstein.

Die Insel Kypern werde ferner zum Königreiche. Auch sie mögen die Änderungen, die wir hier benennen betreffen. Sie sei überdies die vierte Krone Stauffens und die erste des ehernen Ozeanes.

6. Daß wir hiermit die Würde eines Marduksohnes und Königes der uns dunkelen Lande von Sumer und Akkad annehmen, die uns angetragen und diese Territorien zu unserer fünften und abschließenden erklären.

7. Daß Zunftzwang und Stände abzuschaffen seien. An ihrer statt treten Gewerbefreiheit und der Coronale Convent.

8. Daß der Staat „Königreich Stauffen“ von nun an den Namen „Reich der Fünf Cronen der Stauffischen Staaten“ tragen möge, wir selbst die Titulatur eines „Königes von Stauffen, Bereau, Cöllen und Kypern und vergöttlichten Herrschers über die Länder von Sumer und Akkad“.

9. Daß das Lateinische hiermit das Stauffisch-Teutsche als Staatssprache ablöse. In den Cronen werden als Amts- und Verkehrssprachen walten: In Stauffen das Stauffisch-Teutsche, in Bereau das Beroanische, in Cöllen das Colonisch-Teutsche und das Stauffisch-Teutsche, in Kypern das Kyprisch-Dimotische und in den Ländern von Sumer und Akkad Sumerisch und Akkadisch gleichberechtigt.

10. Daß wir geloben eine große Kathedrale zu Ehren Gottes aufzurichten in Hohenstauffenberg, auf daß sein Licht die Herzen jener erleuchten möge, die noch im Dunkeln leben.

11. Daß die Association mit dem Heiligen Römischen Reiche hiermit beendet sei.

Gegeben am heiligen
Carfreytage, den 21. März im Jahre MMVIII nach der Fleischwerdung unseres Herren.

5 Gedanken zu „[Reich der Fünf Cronen] Annuntiatio Magna Populi Coronae Quinque Mundique Omnis“
  1. Damit ist der Weg frei für den Kapitalismus, der nach historischem Gesetze unweigerlich überwunden zum Sozialismus führt. Die USSRAT wird Stauffen helfen, die Phase des Kapitalismus schnellstmöglich zu überwinden und die Diktatur des Proletariats herbeizuführen.

  2. Bemerkenswert: Schafft den Adel ab, bleibt aber selbst adelig und straft seinem eigenen Dekret damit Lügen…. Damit das Dekret echt sei möge dessen Verfasser sich bitte erstmal selbst abschaffen.
    Frevel hoch zwey dass er den Karfreiteg, ein Tag des Innehaltens und des Gebetes, für soche Zwecke missbrauchet

  3. Auf daß das Volk nicht mehr länger in Knechtschaft dauern möge, ist der Feudalismus abgeschafft, der Gott ein Frevel ist. Einzig der von Gott auserwählte hohe König bedarf einer höheren Stellung das Volk zu schützen und weise nach Gottes Willen zu leiten.

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