Bukania – Wie ein Sprecher der Nationalgarde in der bukanischen Hauptstadt Bukania mitteilt, wurde gegen den Großindustriellen und Waffenfabrikant Mi Yong Xu ein internationaler Haftbefehl erlassen. Xu wird verdächtigt an die bukanische Weltraumbehörde ANAB minderwertiges Metall für den Bau einer Raumfähre geliefert zu haben, infolgedessen die geplante Mondmission scheiterte. Laut einem Gutachten riss die metallene Außenhaut an den Treibstofftanks der unbemannten, jeodch mit einem Mondfahrzeug bestückten Fähre zwei Minuten nach dem Start und brachte so Technik im Wert von 500 Millionen Dukaten zum Absturz. Rund 350 Millionen davon wurden durch Steuergelder finanziert. Laut Nationalgarde sei Xu seit dem Bekanntwerden des Gutachtens auf der Flucht, ein Indiz dafür, dass Xu von dem minderwertigen Metall wusste. Wo dieser sich aufhalten könnte ist nicht sicher, da er jedoch beim Ablegen mit seiner Hochseeyacht gesehen wurde, schließt die Nationalgarde nicht aus, dass Xu auch in entfernter gelegenen Ländern anlegen könnte.

Ein Gedanke zu „[Bukanien] Internationaler Haftbefehl gegen Mi Yong Xu erlassen“
  1. Wir möchten in aller Höflichkeit darauf hinweisen, daß es keinerlei Vereinbarungen zwischen der Korsarischen Republik und Seiner Majestät Regierung gibt. Damit ist ein jeglicher „internationaler“ Haftbefehl lediglich ein nationaler. Ein nationaler Haftbefehl Bukaniens. Solange keinerlei geregelte Beziehungen zwischen Bukanien und dem Reich der Ladiner bestehen, werden wir uns um Straftäter aus Bukanien nicht bekümmern. Und sollte die betreffende Person auf dem Seiner Majestät und des Senates Jurisdiktion unterworfenen Territorium eine Straftat begehen, so unterstünde sie ausschliesslich eben jener besagten Jurisdiktion. Abgesehen davon sieht sich Seiner Majestät Regierung als nicht berechtigt an, einen Menschen an einen Staat auszuliefern, welcher den ersten Zusatzartikel zu unserer Verfassung, die Unversehrtheit des menschlichen Lebens betreffend, nicht anerkennt. Im Klartext: Seiner Majestät Regierung überantwortet grundsätzlich keine intelligente Wesenheit der Gerichtsbarkeit eines Staates, der die Todesstrafe ausspricht.

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