Aquatropolis. Der aquatropolianische Unternehmer Karlchen Voodoo hat das Seereich wegen unterlassener Hilfeleistung und Beihilfe zum medizinischen Touristenmissbrauch  auf mehrere Millionen Muschelmark Schadensersatz verklagt. Dabei beruft er sich auf einen Verfassungsartikel, welcher Experimente an Menschen verbiete. Menschenversuche an Freiwilligen, so Voodoo, seinen jedoch selbst in Menschenrechtsstaaten Grundlage jeder medizinischen Testreihe, da Tierversuche für eine marktzulassung nicht ausreichen werden. Es sei nicht anzunehmen, dass die Wissenschaftler, welche einst gerade durch die Freizügigkeit und Menschenrechtsvernachlässigung der Wissenschaft ins Seereich eingewandert sind, heute freiwillig für den Binnenmarkt teure Testreihen im Ausland durchführen würden, zumal unklar wäre, welches Auslandsgesetzgebung als akzeptabel gelten soll.

In seiner Klage beruft sich Voodoo darauf, dass der Verbotsartikel für Menschenversuche gegen sich selbst verstöße und damit ein Verfassungsbruch darstelle. Ohne Testreihen an Freiwilligen würden die Konsumenten nämlich automatisch zu unfreiwilligen Probanten, was einem Menschenversuch entspräche, der wiederum ja verboten sei. Voodoo wies weiter darauf hin, dass er eine hohe Dunkelziffer an unwissentlich Geschädigten im In- und Ausland vermute, darunter auch Touristen, ausländische Geschäftsleute und Diplomaten.

Experten raten allen Besuchern des Seereichs, sich auf eventuelle Früh- und Spätfolgen des dortigen Medikamenten-, Nahrungsmittel- und Kosmetikkonsum untersuchen zu lassen und sich ggf. an ihre Regierung zu wenden.

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