Am heutigen Morgen verkündete Ratspensionär Claus Vlaeminck, Staats- und Regierungschef der Bastavie, die neue Verfassung in der Hauptstadt Louvière/Luviers:

„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es ist mir eine große Ehre Ihnen heute die Verfassung unserer neugeschaffenen Republik zu präsentieren:

[quote][align=center][size=16][b]Constitution de la République Bastavienne
Constitutie van de Bastaafse Republiek[/b][/size]

[b]le préambule / de preambule[/b]
Mit dem Bestreben, eine Nation zu werden und zu bleiben, die alle in ihr enthaltenen Kulturen und Gemeinschaften anerkennt, fördert und gleichstellt,
und in dem Gewissen, dem bastavischen Volke einen gerechten und freien Staat zu schenken,
geben sich die Volksgruppen der Bastavie folgende Verfassung:

[b]Abschnitt I – l’etat bastavienne / de bastaafse staat[/b][/align]

[u]Artikel 1 – Staatsform[/u]
Die Bastavische Republik ist ein Zentralstaat.

[u]Artikel 2 – Hauptstadt[/u]
Die Hauptstadt ist Louvièrs / Luviers.

[u]Artikel 3 – Regionen[/u]
Die Republik gliedert sich in die Regionen Léman und Breukelen, sowie in die Hauptstadtregion Louvièrs / Luviers.

[u]Artikel 4 – Amtssprachen[/u]
(1) Die Sprachen Französisch und Niederländisch sind Amtssprachen.
(2) Jegliche Dokumente der Zentralebene werden in beiden Sprachen ausgegeben. Im Regierungsrat können beide Sprachen gesprochen werden.
(3) In Léman ist Französisch, in Breukelen Niederländisch Amtssprache. In der Hauptstadtregion sind beide Sprachen gleichermaßen Amtssprachen.

[u]Artikel 5 – Grundsatz des Staatssystemes[/u]
(1) Alle Macht geht vom Volke aus. Es bestimmt in Wahlen und Volksabstimmungen über die Politik des Landes.
(2) Es besteht Wahlpflicht. Bastavier, die nicht ihre Meinung in Wahlen und Abstimmungen kund tun, können aufgrund der Missachtung der Belange der Bastavischen Nation zu Geldbußen oder Freiheitsstrafen herangezogen werden. Näheres bestimmt ein Gesetz.

[u]Artikel 6 – Der Regierungsrat[/u]
(1) Der Regierungsrat, der legislative und exekutive Aufgaben wahrnimmt, wird in freier, gleicher, allgemeiner und geheimer Wahl auf drei Monate gewählt.
(2) Der Regierungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die zu wählende Anzahl der Mitglieder wird durch den Ratspensionär bei Ausschreibung der Wahl festgelegt. Diese Zahl orientiert sich an der Einwohnerzahl Bastavies.
(3) Es muss in jedem Fall einen Minister für jede der drei Regionen bestimmt werden. Dies kann auch in Personalunion mit einem Ressort geschehen. Nicht aber möglich ist es, Minister für zwei oder mehr Regionen zu sein.
(4) Den Vorsitz führt der Ratspensionär.
(5) Gesetze treten mit einfacher Mehrheit in Kraft.
(6) Näheres bestimmt ein Gesetz und die Geschäftsordnung des Regierungsrates.

[u]Artikel 7 – Volksentscheide[/u]
(1) Wenn mindestens ein Drittel des Volkes dies fordert, so muss ein Volksentscheid zum entsprechenden Thema durchgeführt werden. Außerdem kann der Ratspensionär einen Volksentscheid durchführen.
(2) Ein Volksentscheid ist bindend.
(3) Ein Volksentscheid kommt dann zustande, wenn er eine absolute Mehrheit gefunden hat.
(4) Der Ratspensionär führt einen Volksentscheid als Wahlleiter durch.

[u]Artikel 8 – Das Militär[/u]
(1) Den Oberbefehl über die Gesamtheit des Militärs führt der Ratspensionär.
(2) Das Militäg glieder sich in die Teilstreitkräfte l’armeé / de Heer, la marine / de marine und l’armée de l’air / de  luchtstrijdkrachten.

[align=center][b]Abschnitt II – les Bastaves / de Bastaafse[/b][/align]

[u]Artikel 9 – Staatsbürgerschaft[/u]
Bastavier ist, wer die Staatsbürgerschaft der Bastavischen Republik erlangt und einen Wohnsitz in einer der bastavischen Regionen hat.

[u]Artikel 10 – Menschenrechte[/u]
Die Bastavische Republik bekennt sich zu den allgemein gültigen Menschenrechten der United Virtual Nations Organisation (siehe Anhang). Es ist Aufgabe der Regierung, diese zu schützen und zu wahren.

[b][align=center]Abschnitt III – les convention de fin / de slotbepalingen[/align][/b]

[u]Artikel 11 – Verfassungsänderungen[/u]
(1) Die Verfassung ist nur durch eine Volksabstimmung zu ändern. Es bedarf der Zwei/Drittel Mehrheit im Volke.
(2) Eine Abstimmung zur Änderung geschieht auf Antrag des Regierungsrates.

[u]Artikel 12 – Inkrafttreten[/u]
Die Verfassung tritt am Tage ihrer Annahme durch das Volk von Bastavie und der Unterzeichnung ihres Ratspensionärs in Kraft. Anschließend sind Wahlen zum Regierungsrat auszuschreiben und durchzuführen.

[quote]
[b][u]Anhang: Konvention über die Menschenrechte der UVNO:[/u][/b]

Artikel 1: Menschenrechte, Rechtsfähigkeit
Die Menschenrechte sind universell und unveräußerlich für alle Menschen. Jeder Mensch ist rechtsfähig, um ihr Träger zu sein.

Artikel 2: Menschenwürde
(1) Jeder Mensch wird mit gleicher, unverletzlicher und unveräußerlicher Würde geboren.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, unter Beachtung seiner individuellen Würde behandelt zu werden.

Artikel 3: Verbote erniedrigender Behandlungen
(1) Kein Mensch darf von einem Staat oder von einem anderen als schieres Objekt behandelt werden.
(2) Sklaverei, Menschenhandel und Leibeigentum sind verboten.
(3) Niemand darf einem Menschen Qualen zufügen, um von ihm etwas zu erwirken. Folter ist verboten.

Artikel 4: Staatsangehörigkeit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, einem Staatsvolk anzugehören.
(2) Keinem Menschen darf die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn der dadurch staatenlos würde.

Artikel 5: Privatsphäre
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf einen eigenen persönlichen Bereich (Privatsphäre).
(2) In die Privatsphäre darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze, insbesondere zur Ermittlung von Straftaten, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden.

Artikel 6: Eigentum
(1) Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum an seinen persönlichen Sachen zu haben.
(2) Willkürliche Enteignungen sind verboten.

Artikel 7: Glaubens-, Gedankens- und Meinungsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, frei zu denken und zu glauben.
(2) Die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Religionsausübung können nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.

Artikel 8: Arbeit und Bildung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, seinen Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit zu verdienen.
(2) Die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.
(3) Jeder Mensch hat das Recht, sich allgemein, wissenschaftlich und beruflich zu bilden.

Artikel 9: Rechtliches Gehör und Unschuldsvermutung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, zu einer ihm vorgeworfenen Straftat angehört zu werden.
(2) Jeder Mensch gilt als unschuldig, bis nicht das Gegenteil bewiesen und entschieden ist.[/quote]

Wenn Sie sich die Zeit nehmen und die Verfassung lesen, so werden Sie erkennen, dass Sie als Bürger dieses Landes nur profitieren – anders als unter der Herrschaft der Könige.
Ich Bälde werde ich Wahlen ausschreiben, damit eine reguläre Regierung an Stelle der provisorischen Regierung treten kann.

Ich selbst werde mich weiterhin zur Verfügung stellen, um als Ratspensionär der Regierung vorzustehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“

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