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Wie wir aus für gewöhnlich gut informierten Quellen erfahren haben berät die Reichsregierung aktuell über einen Gesetzesentwurf zum formellen Verbot der Custodes Imperii. Aufgrund einer entsprechenden Verbotsverfügung ist die CI ja bereits vorläufig verboten worden, soll nun aber definitiv verboten werden. Weiters soll auch jegliche Tätigkeit im Sinne dieser Organisation verboten werden, ebenso jede Tätigkeit die eine neue Organisation begründet, welche die Ziele der CI vorantreiben oder die bestehende Rechtsordnung untergraben würde.
In Bezug auf die Strafmaße sind drastische Strafen, bis hin zur Todesstrafe vorgesehen. Gerade das Strafmaß der Todesstrafe ist etwas was sogar erfahrene Experten der nordhanarischen Politik entsetzt. Bisher hat keine demokratische Regierung auch nur ansatzweise die Wiedereinführung der Todesstrafe vorangetrieben. Dass nun eine klar links-liberal orientierte Regierung die Todesstrafe für bestimmte Straftatbestände wieder einführen möchte ist zweifelsfrei eine Zäsur. Bisher gab es die Todesstrafe in der nordhanarischen Rechtsgeschichte nur in Kriegszeiten, sowie unter autoritären Regierungen.
Weiters dürfte der Gesetzesentwurf auch unter enger Zusammenarbeit mit dem kaiserlichen Hof entstanden sein, wobei sowohl Regierung als auch der kaiserliche Hof auf unsere Bitten um Stellungnahmen ein scharfes Dementi ausgesprochen haben. Es ist aber auch klar dass das lediglich eine Tarnbehauptung ist – jedem dürfte klar sein dass ein solches Gesetzesvorlagen ohne die Zustimmung des Staatsoberhauptes nicht denkbar wäre. Das Dementi dient nur dem Zweck den Schein einer unparteiischen und unpolitischen Monarchin zu wahren – wobei man in diesem Fall vorzüglichst darüber streiten kann ob ein aktives Beziehen einer Stelle durch das Staatsoberhaupt nicht nur erwünscht, sondern auch nötig wäre – gerade in Anbetracht des Faktes dass sie wohl keinen Popularitätsverlust zu befürchten hätte, wenn sie zugibt sich in diesem seltenen Fall aktiv in die Tagespolitik einzumischen.